Ist ein Tesla mit Kilometern noch ein Neuwagen? Kilometerstand und Standzeit
Inhaltsverzeichnis
Bei der Übergabe zeigt der Tacho 30, 80 oder 150 Kilometer. Oder das Auto aus dem Bestand stand schon viele Monate auf einem Hof. Ist das noch der Neuwagen, den Sie bestellt haben? Die Antwort hängt weniger an den Kilometern als an drei Kriterien, die der Bundesgerichtshof für den Begriff „fabrikneu“ festgelegt hat.
Ein unbenutztes Fahrzeug ist nach dem BGH regelmäßig fabrikneu, wenn das Modell unverändert weitergebaut wird, keine Standschäden vorliegen und zwischen Herstellung und Kaufvertrag nicht mehr als zwölf Monate liegen. Wenige Kilometer aus der Überführung stehen dem nicht entgegen. Eine frühere Zulassung ist eine andere Frage – sie kann die Förderung kosten.
Referral Code für Neuwagen und Bestand
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john580308- Link
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- 01.10.2026: 1.000 km kostenloses Supercharging bei Neubestellung Model Y / Model 3
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§ 1 Was „Neuwagen“ rechtlich heißt
Das BGB definiert den Begriff Neuwagen nicht. Die Rechtsprechung arbeitet mit dem Begriff „fabrikneu“. Nach der ständigen Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Händler grundsätzlich die Zusicherung, dass das Fahrzeug fabrikneu ist. So steht es im Urteil vom 15.10.2003, Aktenzeichen VIII ZR 227/02, das wir im Volltext gelesen haben.
Der Fall wurde noch nach dem alten Kaufrecht entschieden, das bis Ende 2001 galt. Heute misst das Gesetz Mängel an den Anforderungen des § 434 BGB: an der vereinbarten Beschaffenheit und an dem, was Käufer bei Sachen derselben Art erwarten können. Wird ein Fahrzeug als neu verkauft, liegt es nahe, die Fabrikneuheit als vereinbarte oder erwartbare Beschaffenheit zu sehen. Das ist unsere Lesart, keine Rechtsberatung; im Streitfall entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Quelle: BGH, Urteil vom 15.10.2003 – VIII ZR 227/02 (PDF auf bundesgerichtshof.de), abgerufen am 06.10.2026
§ 2 Kilometer aus Transport und Werk
Das Urteil spricht von einem „unbenutzten“ Kraftfahrzeug. Es zitiert dazu eine ältere Entscheidung des Senats von 1980: Ein Fahrzeug, das „abgesehen von der Überführungsfahrt nicht benutzt“ worden sei, könne als fabrikneu bezeichnet werden. Eine feste Kilometergrenze nennt das Urteil nicht.
Für die Praxis heißt das: Kilometer aus Produktion, Werksprüfung, Verladen und Transport machen ein Auto nicht zum Gebrauchtwagen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug benutzt wurde – etwa für Probefahrten, als Vorführwagen oder im Alltag. Ein hoher Stand ohne Erklärung ist deshalb ein Anlass zu fragen, kein automatischer Mangel.
Fragen Sie bei einem auffälligen Kilometerstand schriftlich nach, woher er stammt, und lassen Sie sich die Antwort geben, bevor Sie die Übergabe quittieren.
§ 3 Standzeit: die Rechtsprechung
Den Kern des Urteils bildet die Standzeit. Der BGH „präzisiert“ darin seine Rechtsprechung: Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch fabrikneu, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Die Begründung des Senats: Jedes Fahrzeug altert ab dem Verlassen des Werks, durch Materialermüdung, Oxidation und andere physikalische Veränderungen; selbst optimale Lagerung verlangsamt das nur. Im entschiedenen Fall lagen 19 Monate zwischen Herstellung und Kaufvertrag. Das Fahrzeug war nicht mehr fabrikneu, der Käufer durfte den Kauf rückabwickeln. Dass es aus den USA importiert war, rechtfertigte keine Ausnahme.
Für einen Tesla aus dem Bestand bedeutet das: Fragen Sie nach dem Herstellungsdatum und vergleichen Sie es mit dem Datum Ihres Kaufvertrags. Die Modellpflege betrifft das erste Kriterium; wie Sie eine aktuelle von einer älteren Ausführung unterscheiden, erklärt der Beitrag zur Modellpflege.
§ 4 Abgrenzung: Vorzulassung und Förderung
Fabrikneu und förderfähig sind zwei verschiedene Fragen. Die drei Kriterien des Urteils sagen nichts über eine frühere Zulassung. Ein Fahrzeug kann sie erfüllen und trotzdem für die E-Auto-Förderung ausscheiden. Das BAFA schreibt: Wurde das Auto bereits einmal zugelassen, etwa als Tageszulassung, Werkszulassung oder Vorführwagen, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Was eine Tageszulassung ist, regelt § 7 FZV: eine Erstzulassung nur für den Tag, an dem sie wirksam wird; mit Ablauf des Tages gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt. Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum der Erstzulassung und der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Sie heißt das: Die frühere Zulassung bleibt im Dokument sichtbar.
Ein dritter Punkt hängt daran: Teslas Neuwagengarantie beginnt nach ihrem Text spätestens an dem Tag, an dem das Fahrzeug erstmals in Betrieb genommen wurde, etwa als Vorführwagen. Eine Vorzulassung kann also auch die Garantiezeit verkürzen, die Ihnen bleibt.
Quelle: BAFA, Fördervoraussetzungen, abgerufen am 06.10.2026; § 7 FZV, abgerufen am 06.10.2026
§ 5 Was Sie bei der Übergabe dokumentieren
Bei der Übergabe entstehen die Beweise, die Sie später brauchen. Halten Sie fest:
- Kilometerstand – Foto vom Display mit Datum.
- Herstellungsdatum – erfragen Sie es schriftlich, wenn es nicht in Ihren Unterlagen steht.
- Erstzulassung – in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Code B. Steht dort ein Datum vor Ihrer eigenen Zulassung, war das Auto schon zugelassen.
- Zustand – Lack, Felgen, Glas, Innenraum; Fotos jeder Auffälligkeit.
- Protokoll – Mängel und offene Fragen schriftlich in das Übergabeprotokoll, bevor Sie unterschreiben.
Zeigt sich ein Mangel, gelten die Rechte aus § 437 BGB, und im ersten Jahr hilft Verbrauchern die Vermutung des § 477 BGB. Wie Gewährleistung und Garantie zusammenspielen, erklärt ein eigener Beitrag; wann ein Lieferfenster zum konkreten Termin wird, ein weiterer.
§ 6 Referral und Bestandswagen mit Kilometern
Für den Referral Code zählt nicht der Kilometerstand, sondern die Kategorie, unter der Tesla das Fahrzeug verkauft. Laut Hilfeseite qualifiziert ein Fahrzeug aus dem Neuwagenbestand; zertifizierte Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen. Ein Bestandsfahrzeug mit einigen Kilometern bleibt also im Programm, solange Tesla es als Neuwagenbestand anbietet.
Welchen Vorteil der Code dort bringt, ist eine andere Frage. Bis zum 15.06.2026 nannte die deutsche Empfehlungsseite für den Bestand eine Wahl zwischen Kilometern und einem Euro-Betrag; seit dem 16.06.2026 steht dort keine Vorteilsangabe mehr (zuletzt geprüft in der Kopie vom 01.10.2026). Maßgeblich ist, was die Bestellübersicht ausweist. Die Einzelheiten stehen im Nachschlagewerk unter Bestandsfahrzeug und Gebrauchtwagen.
Quelle: Tesla-Hilfeseite „Empfehlen und Verdienen“, Archivkopie 15.06.2026