Anhängelast, Stützlast, Zuladung: die Gewichte des Tesla im Fahrzeugschein lesen
Inhaltsverzeichnis
Ein Fahrradträger auf der Kupplung, vier Personen, Gepäck für zwei Wochen – und die Frage, ob das alles noch zulässig ist. Im Netz stehen für dasselbe Modell unterschiedliche Zahlen zu Anhängelast und Zuladung. Die einzige Zahl, die für Ihr Auto gilt, steht in Ihrem eigenen Fahrzeugschein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält alle Gewichte, die Sie brauchen: zulässige Gesamtmasse (F.1 und F.2), Masse im fahrbereiten Zustand (G) und Anhängelast gebremst und ungebremst (O.1, O.2). Die Zuladung ergibt sich als Differenz. Für Heckträger zählt zusätzlich die Stützlast, die der Hersteller festlegt.
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§ 1 Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, Zuladung
Die Gewichtsfelder sind EU-weit einheitlich codiert. Anhang I der Richtlinie 1999/37/EG definiert sie so:
- F.1 – technisch zulässige Gesamtmasse: was das Fahrzeug nach Auslegung des Herstellers wiegen darf.
- F.2 – im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse: die Grenze, die in Deutschland für das beladene Fahrzeug gilt.
- G – Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs mit Aufbau: das Ausgangsgewicht, von dem aus Sie rechnen.
Das deutsche Recht kennt daneben den Begriff Leergewicht. § 42 Abs. 3 StVZO beschreibt es als Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 Prozent gefüllten Kraftstoffbehältern, zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten und allen im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteilen. Bei einem Elektroauto entfällt der Kraftstoffanteil; der Akku ist immer an Bord.
Quelle: Richtlinie 1999/37/EG, Anhang I, gelesen in der Textfassung auf gesetze.legal, abgerufen am 06.10.2026; amtliche Fassung auf EUR-Lex; § 42 StVZO
§ 2 Feld O.1 und O.2: Anhängelast gebremst und ungebremst
O.1 nennt die technisch zulässige Anhängelast für Anhänger mit eigener Bremse, O.2 für Anhänger ohne. Diese Werte setzt der Hersteller. Das Gesetz zieht zusätzlich eigene Grenzen, die unabhängig vom Eintrag gelten:
- Bei Personenkraftwagen darf die gezogene Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, und das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen (§ 42 Abs. 1 StVZO).
- Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse dürfen hinter Pkw nur mitgeführt werden, wenn sie nur eine Achse haben. Ihre Last darf höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen, aber nicht mehr als 750 kg (§ 42 Abs. 2 StVZO).
Es gilt immer der niedrigste dieser Werte. Steht in O.1 oder O.2 kein Wert, ist für Ihr Fahrzeug keine Anhängelast eingetragen. Klären Sie dann vor einer Nachrüstung der Kupplung mit Tesla oder einer Prüforganisation, ob und wie eine Anhängelast eingetragen werden kann.
Quelle: § 42 StVZO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 3 Stützlast und Fahrradträger
Die Stützlast ist die senkrechte Last, die auf dem Kugelkopf der Anhängekupplung liegt. § 44 Abs. 3 StVZO regelt sie für Anhänger bis 3,5 t: Die vom Zugfahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast beträgt 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts, braucht aber nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs legt der Hersteller fest, mindestens 25 kg. Überschritten werden darf weder der Wert der Kupplung noch der Wert des Fahrzeugherstellers.
Ein Heckträger für Fahrräder ist kein Anhänger, liegt aber mit seinem ganzen Gewicht auf demselben Kugelkopf. Für die Kupplung zählt deshalb das Gesamtgewicht aus Träger und Rädern. Rechnen Sie es gegen die zulässige Last, die Fahrzeughersteller und Trägerhersteller für die Kupplung nennen – beide stehen in den jeweiligen Betriebsanleitungen. Zwei E-Bikes auf einem schweren Träger erreichen eine solche Grenze schneller als zwei leichte Fahrräder.
Die Stützlast belastet außerdem das Fahrzeug selbst: Sie gehört zur Zuladung, die Sie im nächsten Abschnitt berechnen.
Quelle: § 44 StVZO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 4 Zuladung selbst berechnen
Die verfügbare Zuladung ist die Differenz zwischen F.2 und G. Alles, was Sie einladen oder anhängen, zehrt davon: Personen, Gepäck, Dachlast, Zubehör und die Stützlast auf der Kupplung. Als Rechenweg mit Variablen:
| Z (verfügbare Zuladung) | F.2 − G |
|---|---|
| P (Personen) | Gewicht aller Mitfahrenden, auch der fahrenden Person, sofern nicht in G enthalten |
| L (Ladung) | Gepäck, Dachbox mit Inhalt, Zubehör im Fahrzeug |
| S (Stützlast) | Last auf der Kupplung: Anhänger-Stützlast oder Träger plus Räder |
| Prüfung | P + L + S ≤ Z – und S ≤ zulässige Stützlast |
Ob in G bereits ein Gewicht für die fahrende Person eingerechnet ist, ergibt sich aus der EU-Definition der „Masse in fahrbereitem Zustand“; diese Rechtsquelle konnten wir am 06.10.2026 nicht im Wortlaut abrufen. Rechnen Sie deshalb vorsichtig und setzen Sie die fahrende Person in P mit an. Im Zweifel klärt eine öffentliche Fahrzeugwaage den Fall: Wiegen Sie das beladene Fahrzeug und vergleichen Sie mit F.2.
Ein Beispiel mit erfundenen Werten zeigt die Logik: Bei F.2 = 2.400 kg und G = 1.900 kg bleiben Z = 500 kg. Vier Personen mit zusammen 320 kg, 90 kg Gepäck und 60 kg Träger mit zwei Rädern ergeben 470 kg – das passt, mit 30 kg Reserve. Ihre eigenen Werte stehen in Ihrem Fahrzeugschein, nicht in diesem Beispiel.
§ 5 Warum Varianten verschiedene Werte haben
Zwei Fahrzeuge desselben Modells können unterschiedliche Gewichte im Fahrzeugschein haben. Der Grund liegt im Genehmigungsrecht: Die Daten werden nach Typ, Variante und Version erfasst (Code D.2), und zu den Fahrzeugdaten, die § 6 Abs. 8 FZV bei der Zulassung verlangt, gehören ausdrücklich die technisch zulässige Gesamtmasse, die Leermasse, die Stützlast und die Anhängelast gebremst und ungebremst.
Antrieb, Akkugröße, Räder und Ausstattung verändern das Gewicht und damit die Werte. Ob ein Fahrzeug ab Werk mit Anhängekupplung ausgeliefert wurde, kann zusätzlich bestimmen, was in O.1 und O.2 steht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Angaben aus Foren oder auf die Werte eines anderen Fahrzeugs desselben Modells. Konkrete Werte für Tesla-Varianten nennen wir aus demselben Grund nicht.
Quelle: § 6 FZV auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 6 Führerscheinklasse B und Anhänger
Was Sie ziehen dürfen, hängt neben dem Auto auch vom Führerschein ab. § 6 Abs. 1 FeV beschreibt die Klasse B: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse – oder mit einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Für schwerere Kombinationen gibt es die Klasse BE: Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
| Schritt | Was Sie prüfen |
|---|---|
| 1 | Zulässige Gesamtmasse des Anhängers (sein Fahrzeugschein) |
| 2 | bis 750 kg: Klasse B genügt |
| 3 | über 750 kg: F.2 des Tesla + zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ 3.500 kg? Dann Klasse B |
| 4 | sonst: Klasse BE erforderlich (Anhänger bis 3.500 kg) |
Wichtig: Die Führerscheinregel rechnet mit den zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren, nicht mit dem, was Sie tatsächlich geladen haben. Fehler entstehen fast immer dort. Weitere Begriffe rund um die Papiere finden Sie im Begriffsverzeichnis.
Quelle: § 6 FeV auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026