Winterreifenpflicht und Felgen beim Tesla: was StVO und Fahrzeugpapiere verlangen
Inhaltsverzeichnis
Im Herbst taucht die Frage zuverlässig auf: Ab wann muss der Tesla Winterreifen haben, reichen Ganzjahresreifen, und darf man für den Winter kleinere Felgen montieren? Viele Antworten im Netz nennen eine Faustregel. Das Gesetz nennt keine – es knüpft an das Wetter an und an ein Symbol auf der Reifenflanke.
Eine Pflicht nach Kalender gibt es nicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur fahren, wenn alle Räder Reifen mit dem Alpine-Symbol tragen. Welche Größen zulässig sind, steht in den Fahrzeugunterlagen; andere Felgen brauchen eine Betriebserlaubnis oder eine Abnahme.
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§ 1 Situative Pflicht: der Wortlaut der StVO
§ 2 Abs. 3a StVO lautet im ersten Satz: Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind“, die den Anforderungen des § 36 Abs. 4 StVZO genügen. Drei Dinge folgen daraus unmittelbar:
- Kein Zeitraum. Die Vorschrift nennt keine Monate. Maßgeblich ist der Straßenzustand, auf dem Sie tatsächlich fahren.
- Alle Räder. Zwei Winterreifen an der Antriebsachse genügen bei einem Pkw nicht.
- Der Fahrer ist verpflichtet. Die Pflicht trifft die Person, die fährt; für den Halter enthält der Bußgeldkatalog einen eigenen Tatbestand (siehe § 6 dieses Beitrags).
Die Ausnahmen in derselben Vorschrift betreffen unter anderem land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, einspurige Fahrzeuge und bestimmte Einsatzfahrzeuge – für einen Tesla spielt keine davon eine Rolle.
Quelle: § 2 StVO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 2 Alpine-Symbol und M+S
Welche Reifen zählen, regelt § 36 Abs. 4 StVZO. Gemeint sind Luftreifen, deren Profil, Mischung oder Bauart vor allem die Eigenschaften bei Schnee beim Anfahren, Stabilisieren und Bremsen verbessern, und die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind: einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UNECE-Regelung Nr. 117.
Die Kennzeichnung „M+S“ allein nennt der heutige Wortlaut nicht. Eine Übergangsregel für ältere M+S-Reifen enthält der Text, den wir am 06.10.2026 gelesen haben, nicht mehr. Ganzjahresreifen genügen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen – die Bezeichnung „Ganzjahresreifen“ ist dafür kein Kriterium, das Symbol schon.
Zwei weitere Punkte aus § 36 StVZO betreffen Winterreifen unmittelbar:
- Geschwindigkeit. Ist ein Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen als das Fahrzeug fahren kann, muss diese Geschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers angegeben sein – durch Schild, Aufkleber oder eine Anzeige im Fahrzeug – und darf nicht überschritten werden (Abs. 5). Ob Ihr Tesla eine solche Anzeige bietet, prüfen Sie im Fahrzeugmenü und in der Betriebsanleitung; sonst hilft ein Aufkleber.
- Profiltiefe. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein (Abs. 3). Das ist das gesetzliche Minimum, keine Empfehlung für den Winter.
Quelle: § 36 StVZO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 3 Zulässige Größen: wo sie stehen
Welche Rad-Reifen-Kombinationen für Ihren Tesla genehmigt sind, ergibt sich aus der Typgenehmigung. Für Sie greifbar ist das an drei Stellen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I. Nach § 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. k FZV gehört zu den Fahrzeugdaten eine Größenbezeichnung der Bereifung je Achse, wie sie in der Genehmigung bezeichnet ist.
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Sie gibt die genehmigten Reifengrößen des Fahrzeugtyps wieder.
- Betriebsanleitung. Sie enthält Angaben zu Rädern und Reifen; prüfen Sie die Fassung für Ihr Modell und Ihr Baujahr.
Eine kleinere Winterfelge ist deshalb nur dann ohne Weiteres zulässig, wenn die Kombination aus Felge und Reifen in diesen Unterlagen vorgesehen ist. Konkrete Größen für einzelne Tesla-Varianten nennen wir nicht: Sie unterscheiden sich nach Modell, Baujahr und Bremsanlage, und eine falsche Angabe könnte Sie zu einer unzulässigen Kombination verleiten.
Quelle: § 6 FZV auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 4 Andere Felgen: ABE, Gutachten, Abnahme
Felgen von Drittanbietern sind Fahrzeugteile. Nach § 22 StVZO kann für solche Teile eine eigene Betriebserlaubnis erteilt werden – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie kann auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt sein und davon abhängen, dass der Anbau abgenommen wird. Die Abnahme führt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer durch und bestätigt sie auf dem Nachweis mit Fahrzeughersteller, Typ und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Was passiert ohne passende Erlaubnis, sagt § 19 Abs. 2 StVZO: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt bei Änderungen, durch die unter anderem eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Daraus ergibt sich eine einfache Prüfreihenfolge:
- Steht die Kombination in den Fahrzeugunterlagen? Dann genügt das.
- Hat die Felge eine ABE für Ihren Typ ohne Abnahmeauflage? Dann führen Sie das Dokument mit.
- Hat sie eine ABE mit Auflage oder nur ein Teilegutachten? Dann zur Abnahme, und den Nachweis mitführen.
- Nichts davon? Dann nicht montieren.
Quelle: §§ 19, 22 StVZO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026
§ 5 Reifendruck-Sensoren beim Radwechsel
Ein Tesla überwacht den Reifendruck mit Sensoren in den Rädern. Für einen zweiten Radsatz bedeutet das: Er braucht eigene, passende Sensoren, und das Fahrzeug muss sie erkennen. Wie das Anlernen bei Ihrem Modell funktioniert und welche Sensoren kompatibel sind, steht in der Betriebsanleitung und im Fahrzeugmenü. Ein Gesetz regelt diesen Punkt nicht; wir nennen keine Sensortypen, weil sie sich mit Baujahr und Modell ändern.
Prüfen Sie im Fahrzeugmenü auch, ob sich der montierte Radtyp einstellen lässt. Das ist bei abweichender Rad-Reifen-Größe nicht nur eine Komfortfrage, wenn die Anzeige für die Reifen-Höchstgeschwindigkeit nach § 36 Abs. 5 StVZO daran hängt.
§ 6 Bußgeld bei Verstoß
Die Beträge stehen im Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Für den Regelfall gilt:
| Lfd. Nr. | Tatbestand | Regelsatz |
|---|---|---|
| 5a | Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen nach § 36 Abs. 4 StVZO | 60 € |
| 5a.1 | dasselbe mit Behinderung | 80 € |
| 213a | Als Halter die Inbetriebnahme mit solcher Bereifung angeordnet oder zugelassen | 75 € |
Punkte im Fahreignungsregister haben wir für diesen Beitrag nicht ausgewertet und nennen deshalb keine. Ebenso lassen wir die Frage offen, ob ein Versicherer bei einem Unfall mit falscher Bereifung Leistungen kürzen kann: Das hängt von den Versicherungsbedingungen und vom Einzelfall ab, und dazu haben wir keine Primärquelle gelesen.
Die Gewichtsangaben im Fahrzeugschein – wichtig, wenn ein Dachträger oder eine Anhängerkupplung für die Winterreise dazukommt – erklärt ein eigener Beitrag. Weitere Begriffe rund um die Papiere finden Sie im Begriffsverzeichnis.
Quelle: Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.10.2026